Informationen zur Musterfeststellungsklage des ADAC im Dieselskandal
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Eigentümer eines anderen Fahrzeugs sind, das ebenfalls von Manipulationen betroffen sein könnten aber nicht unter die Musterfeststellungsklage fällt, kontaktieren Sie uns gerne unter kappus@kappus-fachanwaelte.de oder unter 069/ 2998920
Wer kann sich der Dieselskandal Musterfeststellungsklage anschließen?
Achtung: Registrieren lassen können sich nur Eigentümer, die Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2; 1,6; 2,0 Liter) gekauft haben. In diesen Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer anderen Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.
Auch wer sein Auto bereits verkauft hat kann sich trotzdem der Musterfeststellungklage anschließen. Die Klage steht all denjenigen offen, die zwischen dem 1. November 2008 und heute einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug wieder verkauft wurde.
Wer kann sich der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal nicht anschließen?
Nicht anschließen können sich Beschenkte und Leasingnehmer sowie Betroffene, deren Fahrzeug nicht die oben genannten Kriterien erfüllt.
Wenn Sir bereits in einen Vergleich mit VW eingewilligt haben, ist eine Anmeldung nicht möglich. Mit dem Vergleich haben Sie sich in aller Regel dazu verpflichtet, mit ihrem Fall nicht mehr vor Gericht zu gehen.
Wie muss man sich zur Diesel Klage anmelden?
Die Anmeldung erfolgt kostenlos, indem man sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz richtet einträgt. Für die Anmeldung der Eintragung von Ansprüchen wird ein Formular bereitgestellt werden, welches markierte Pflichtfelder enthält. Das Formular mit Ausfüllanleitung sowohl elektronisch als auch in Papierform zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Eintragung ins Klageregister finden Sie ab 01.11.2018 unter www.bundesjustizamt.de und http://bit.ly/musterfeststellung. Anwaltliche Unterstützung ist dabei nicht erforderlich.
Kann ich mich auch wieder abmelden?
Ja, eine Abmeldung ist bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung möglich. Hierauf werden vzbv und ADAC zeitnah hinweisen, sobald der Termin bekannt ist.
Bekomme ich nach einem Urteil im Diesel Skandal eine Entschädigungszahlung?
Nicht automatisch. Nach einem für sie positiven Feststellungsurteil müssten Sie eine eigene Klage anstrengen, in der sie die konkrete Höhe des Schadensersatzes einfordern. Dabei ist das dann zuständige Gericht aber an die grundsätzlichen Feststellungen des OLG Braunschweig oder gegebenenfalls des Bundesgerichtshofs gebunden. Es ist damit zu rechnen, dass im Fall einer positiven Entscheidung der Musterfeststellungsklage die betroffenen Hersteller dann von sich aus auf die registrierten Betroffenen zugehen und finanzielle Angebote unterbreiten und deine individuelle Klage vielleicht nicht nötig wird. In jedem Fall entfaltet die Musterfeststellungsklage aber nur gegenüber denjenigen Wirkung, die sich haben registrieren lassen.
Grundsätzlich gilt: Ohne Registrierung bei der Musterfeststellungsklage oder ohne eigene individuelle Klage verjähren Ihre Ansprüche am 31.12.2018.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Eigentümer eines anderen Fahrzeugs sind, das ebenfalls von Manipulationen betroffen sein könnten aber nicht unter die Musterfeststellungsklage fällt, kontaktieren Sie uns gerne unter kappus@kappus-fachanwaelte.de oder unter 069/ 2998920
Pia-Alexandra Kappus
– Fachanwältin für Verkehrsrecht –