Was ändert sich 2021 im Arbeitsrecht…?
– Corona wird das Arbeitsrecht auch im Jahr 2021 noch stark prägen –
Die meisten Neuerungen betreffen daher steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen
die die Pnademiefolgen abmildern sollen.
Die Wichtigsten Änderungen haben wir hier kurz im Überblick zusammengefasst:
- Der Mindestlohn erhöht sich ab 1. Januar 2021 auf 9,50 € brutto und ab Juli 2021 auf 9,60 € brutto.
(In Branchen mit Tarifverträgen kann er höher liegen) - Steuerfreier Corona Bonus kann vom Arbeitgeber noch bis zum 30.06.2021 gezahlt werden.
Allerdings nur einmalig, also nur entweder 2020 oder 2021. - Steuerbonus für Home Office.
Pro Home – Arbeitstag können 5 € steurlich geltend gemacht werden, maximal 600 pro Jahr.
Das gilt auch wenn kein extra Arbeitszimmer verfügbar ist, also auch wenn man am Küchen-
oder Wohnzimmertisch arbeitet. - Sonderregelungen für Kurzarbeit bleiben 2021 bestehen.
Was sich im Laufe des Neuen Jahres noch ändern wird, lkesen Sie immer aktuelle auf diesem Blog.
PIa -Alexandra Kappus
Fachanwältin für Arbeitsrecht