Rettung vor Fahrverboten nach der neuen Bußgeldverordnung

Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät Leivtec XV3 können fehlerhaft sein, lassen Sie Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig werden!

Der Hersteller Leivtec in einer schriftlichen Mitteilung publik gemacht, dass ab sofort keine amtlichen Messungen mehr mit dem Gerät Leivtec XV3 durchgeführt werden sollten.

Offenbar sind bei Messungen im Rahmen durchgeführter Versuche mit diesem Gerät verschiedene Auffälligkeiten festgestellt worden. Unter anderem wurden wohl bei einer Messung eines Fahrzeugs mit zwei baugleichen Messgeräten vom Typ XV3 stark unterschiedliche Geschwindigkeitsmesswerte ermittelt. Es steht zu befürchten, dass sich die von der PTP bei den durchgeführten Versuchen festgestellten Auffälligkeiten zu Ungunsten der jeweiligen Betroffenen auswirken können.

Es ist aber davon auszugehen, dass staatlicherseits darauf reagiert wird und bis zur Klärung keine Messungen mehr mit diesem Gerät durchgeführt werden.

Bisher wurde das Messverfahren mit Leivtec XV3 als standardisiertes Messverfahren von den Gerichten behandelt. Davon kann jetzt aber nicht mehr ausgegangen werden.

Wir sind der Auffassung, dass in allen noch laufenden Verfahren Fällen der Messung mit diesem Gerät eine Einstellung der Verfahren erfolgen muss und dafür werden wir uns in den von uns bearbeitenden Fällen einsetzen.

Wir empfehlen Ihnen in allen Fällen, in denen die Messung mit diesem Gerät durchgeführt wurde, gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen.

Melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen gerne.

 

Pia-Alexandra Kappus

Fachanwältin für Verkehrsrecht