Weihnachtsspecial – Schnee und Eis im Verkehrsrecht
Auch wenn Schnee und Eis noch auf sich warten lassen, sollten wir als Autofahrer gut auf winterliche Straßenverhältnisse vorbereitet sein.
Hier finden Sie die häufigsten Bußgelder zum Fahren im Winter:
- Bei Glatteis oder Schnee ohne Winterreifen fahren 60 €
…..mit Behinderung 80 € 1 Punkt
…..mit Unfall 120 € 1 Punkt
- …..Autoscheibe nicht frei (nur Guckloch gekratzt) 10 € kein Punkt
- …..Dach und Motorhaube nicht von Schnee befreit 25 € kein Punkt
- Beleuchtung nicht eingeschaltet 25 € kein Punkt
- …warmlaufenlassen des Motors bis zu 80 €
(vermeidbare Umweltbelastung)
- Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen nicht angepasst ab 30 € bis zu 800€
Fahrverbot u. Punkte
Geschwindigkeitsüberschreitung bei Schnee und Eis
Die Geschwindigkeit muss immer den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasst werden.
Auch wenn es vor Ort ein explizites Tempolimit gibt, dürfen Autofahrer bei Schneefall und oder vereisten Straßen immer nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug beherrschen. Das kann im Einzelfall auch bedeuten das sogar unterhalb der erlaubten Geschwindigkeit gefahren werden muss.
Wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt dürfen sie nicht schneller als 50 km/h fahren (§ 3 StVO). Zudem beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Kraftfahrzeugen mit Schneeketten unter allen Bedingungen 50 km/h.
Winterreifenpflicht?
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, allerdings eine situative.
Das bedeutet, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also Schneeglätte Glatteis Schneematsch Eis oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Auf allen vier Rädern müssen Winterreifen montiert sein. Das aktuelle Alpine-Symbol, welches aus einem Berg Piktogramm und einer darin befindlichen Schneeflocken besteht, zeigt an, dass es sich um einen Winterreifen handelt.
Die M+S Kennzeichnung (Matsch und Schnee) reicht nicht aus, bei winterlichen Straßenverhältnissen sind und es Reifen nicht mehr erlaubt. Ganzjahresreifen sind nur mit dem alpine Symbol erlaubt
von Pia Kappus , Fachanwältin Verkehrsrecht
Das Team der Kanzlei KAPPUS & BOHNE
wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit