Ist ein Autokorso erlaubt?

Sollte Deutschland gegen Spanien im Viertelfinale, am 05.07.2024 gewinnen, ist davon auszugehen, dass in vielen Städten ein Autokorso stattfinden wird. Damit Sie im Fall eines Gewinns optimal auf die Teilnahme an einem Autokorso vorbereitet sind, erklären wir Ihnen was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.

 

Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Autokorso nicht erlaubt, da ein Autokorso gegen § 30 StVO verstößt. Die Straßenverkehrsordnung regelt explizit, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind und Unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist. Ein Verstoß hiergegen kann zu einer Ordnungswidrigkeit und entsprechenden Bußgeldern in Höhe von ca. 80 – 100 Euro führen.

 

Erfahrungsgemäß drückt die Polizei während großen Sportveranstaltungen wie beispielsweise der Fußball-Europameisterschaft 2024 im eigenen Land oftmals beide Augen zu, dennoch gibt es einige Spielregeln zu beachten.

Teilnehmer eines Autokorsos müssen sich weiterhin an die restliche Straßenverkehrsordnung halten und müssen beispielsweise bei roten Ampeln anhalten und dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Alle Insassen eines Kraftfahrzeuges müssen auch bei der Teilnahme an einem Autokorso zwingend angeschnallt sein.

Grundsätzlich sind auch Fahnen am Auto erlaubt, jedoch dürfen diese nicht die Sicht des Fahrers beeinträchtigen und keine weiteren Teilnehmer des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Daher wird empfohlen alle Fahnen vor einer Autobahnfahrt zu entfernen.

 

Während eines Autokorsos haftet grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Kraftfahrzeuges, jedoch kann ein Mitverschulden berücksichtigt werden. Für eine abschließende Einschätzung bzgl. der entsprechende Haftung muss der Einzelfall betrachtet werden.

 

Wir wünschen allen Fußballfans eine erfolgreiche Europameisterschaft. Sollten Sie infolge der Teilnahme an einem Autokorso rechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei KAPPUS & BOHNE wenden.