Der Bundestag hat neue Regeln für Cannabis-Grenzwerte beschlossen

Bisher kam es bereits ab einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum zu entsprechenden verkehrsrechtlichen Konsequenzen.

 

Aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis hat der Bundestag am Donnerstag, den 06.06.2024, neue Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr und entsprechende Konsequenzen beschlossen.

Künftig soll ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum gelten. Laut der Expertenkommission handelt es sich hierbei um ein Risiko, das mit einem Alkoholwert von 0,2 Promille vergleich bar ist. Angedacht ist, dass bei einer erstmaligen Überschreitung eine Strafzahlung in Höhe von 500 Euro, sowie einmonatiges Fahrverbot droht.

Weiterhin wird ein strenges Mischkonsum-Verbot bestehen bleiben. Wer Cannabis konsumiert hat, darf nicht gleichzeitig unter Einfluss von Alkohol stehen und umgekehrt. Bei einem Verstoß gegen das absolute Mischkonsum-Verbot droht ein Bußgeld von rund 1.000,00 EUR.

Bei Autofahrern unter 21 Jahren gilt auch weiterhin eine Nulltoleranzgrenze hinsichtlich des Nachweises von Alkohol oder Cannabis im Blut.

 

Die Cannabis-Kontrollen sind vergleichbar mit den Alkoholkontrollen. Zunächst schaut die Polizei auf äußerliche Merkmale, die auf einen Konsum von Cannabis hindeuten – zum Beispiel glasige oder gerötete Augen oder eine verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit. Anschließend können die Polizisten entweder einen Urin-Test oder einen Speicheltest durchführen. Bei entsprechenden positiven Testergebnissen, folgt eine Blutentnahme, damit nachgewiesen werden kann wie hoch der entsprechende THC-Wert ist.

 

Sollten Ihnen Verstöße wegen Fahren unter Einfluss von Cannabis oder Alkohol vorgeworfen werden, können Sie sich gerne an unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei KAPPUS&BOHNE wenden.