Anwalt Wohnungseigentumsrecht
Prüfungen von WEG-Beschlüssen, bauliche Veränderungen, Instandhaltung, Modernisierung
Ihr Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Borik vertritt Wohnungseigentümer, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Frankfurt befasst er sich mit Konflikten hinsichtlich der Durchsetzung der Hausordnung oder klärt rechtliche Fragen bezüglich der Durchführung einer Eigentümerversammlung. Auch, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von z. B. einer Eigentumswohnung geht, können sich Rechtsratsuchende an unseren Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht Herrn Borik wenden.
Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht
- Prüfung von WEG-Beschlüssen
- Fragen und Probleme bei der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- bauliche Veränderungen, Instandhaltung, Modernisierung
- Vertretung im Rahmen von Beschlussanfechtungsprozessen
Anwälte für Wohnungseigentumsrecht in Frankfurt
Tipps für Eigentümer und Hausverwaltungen
Wenn Sie von der Polizei angehalten werden oder die Polizei vor Ihrer Tür steht
Machen Sie keinerlei Angaben zu dem Vorfall der Ihnen vorgeworfen wird. Machen Sie keine Angaben zur Trinkmenge, wenn es um Alkohol geht. Sagen sie vor Allem auch nicht wann Sie das Letzte Mal an diesem Tag etwas gegessen oder getrunken haben. Ebenso äußern Sie sich bitte nicht dazu, ob sie zu dem vorgeworfenen Zeitpunkt vor Ort oder gar Fahrer des Fahrzeugs waren, auch nicht ob Sie sich an den Vorfall oder etwas im Zusammenhang damit erinnern können. Das gilt insbesondere wenn Ihnen Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorwirft oder bei mutmaßlichen Alkoholverstößen bezüglich der von Ihnen konsumierten Getränke. Versuchen Sie nicht sich vor dem Polizisten zu rechtfertigen oder irgendetwas zu erklären. Solche Angaben und Erklärungen können später gegen Sie verwendet werden, insbesondere wenn sie von den Polizisten belehrt wurden. Bei der Polizei müssen Sie, bis auf Ihre Personalien, keinerlei Angaben machen. Insbesondere müssen Sie als Beschuldigter oder auch als Zeuge Nichts dazu sagen, ob sie einen konkreten Fahrzeugführer auf einem Bild erkennen, das die Polizei Ihnen zeigt Sie müssen auch nicht zu polizeilichen Vorladungen bzw. Anhörungen erscheinen und das sollten Sie auch nicht tun. Ohne dass Sie Akteneinsicht hatten sollten Sie sich zu einem Vorwurf grundsätzlich nicht äußern. Akteneinsicht erhalten Sie allerdings nur über einen Anwalt. Es macht daher von vorneherein Sinn, sich ausschließlich über einen Fachanwalt zu äußern.
Akzeptieren Sie keine Bußgeldbescheide ohne ihre Punktesituation zu kennen
Nach dem neuen Recht (ab 01. Mai 2014) sind die Sanktionen gerade im Bereich der Punktesituation sehr viel problematischer geworden, was viele Verkehrsteilnehmer noch gar nicht verinnerlicht haben. Die maximal zulässige Punktzahl kann man theoretisch schon mit sieben Mal telefonieren oder drei bis vier deutlichen Geschwindigkeitsverstößen erreichen und bei dem achten Punkt gäbe es dann kein Pardon mehr. Der Führerschein wird im Verwaltungsweg entzogen!
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind
Machen sie sofort , vor Ort Bilder mit dem Fotohandy, damit die Unfallendstellung der beteiligten Fahrzeuge dokumentiert werden kann. Möglichst auch so, dass man die Fahrzeugkennzeichen sieht und erkennen kann, ob Fahrzeuge die Fahrbahnmarkierungen einhalten oder beispielsweise schräg stehen. Dokumentieren sie die Schäden an allen Fahrzeugen durch Fotos.
Wenn es Verletzte gibt, rufen Sie in jedem Fall die Polizei.
Bei geringeren Sachschäden kann es ausreichen, wenn alle Beteiligten einen Unfallbogen ausfüllen. Die Polizei kommt in der Regel bei Sachschäden unter 4000 € nicht, um so wichtiger ist die Fotodokumentation vor Ort und die Suche nach Zeugen. Schreiben Sie sich Zeugenadressen auf. Sofern das Verschulden am Unfall nicht unstreitig ist, melden Sie bitte den Unfall in jedem Fall auch bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung an, auch wenn Sie aus Ihrer Sicht kein Verschulden trifft.
Melden Sie sich für alle weiteren Schritte, die die Geltendmachung Ihres Sachschadens am Fahrzeug und im Verletzungsfall Schmerzensgeldansprüche betreffen, bei eine Fachanwalt für Verkehrsrecht (gerne auch bei uns). Lassen Sie sich nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung ein. Diese ist nicht Ihr Interessenvertreter, sondern wird Ihnen den Schaden so gering wie möglich rechnen.
Sie haben einen Anspruch auf einen eigenen unabhängigen Gutachter und sollten keinesfalls den Gutachter akzeptieren, den Ihnen die Versicherung schicken will.
Nehmen Sie Ihre Schadensregulierung selbst in die Hand und verlassen Sie sich nicht auf Versprechungen Ihrer Werkstatt, sie werde alles Regeln. Die Verkehrsunfallregulierung ist kompliziert und bedarf eines hohen Fachwissens. Das hat auch die Rechtsprechung erkannt, deswegen muss die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten in voller Höhe übernehmen, wenn Sie am Unfall nicht schuld sind. Beauftragen sie im Verkehrsrecht einen Fachanwalt.