2025 -die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Der Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 € auf 12,82 €. Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung/Minijobs erhöht sich von 538,00 € auf 556,00 €.
- Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt sich. Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ist befristet bis zum Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal 12 Monaten.
- Deutschlandticket erhöht sich von 49,00 € auf 58,00 €.
- Führerscheinumtausch: Bis 19.01.2025 müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde. Für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer seine Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Verwarnungsgeld von 10,00 € zahlen.
- Das Namensrecht wird reformiert. Ab Mai 2025 können Menschen Nachnamen freier und flexibler wählen. Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen.