Was bringt 2020 Neues im Arbeitsrecht..?
Zunächst wünschen wir allen unseren Mandanten einen guten Rutsch
in ein gutes, gesundes und erfolgreiches Neues Jahr.
Bis zum 6. Januar sind wir nur eingeschränkt, von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14.00- 16.00
telefonisch für Sie erreichbar.
Danach ist auch unser Anwaltsteam wieder komplett an Bord und wir im Laufe des Jahres voraussichtlich zu folgenden Themen
auf diesem Blog hier Stellung nehmen:
- zu den neuesten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts
- zur geplanten Anpassung des Mindestlohn
- zum geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- zu den praktischen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung
und zu allen spannenden Themen, die sich im Laufe des Neuen Jahres ergeben werden.