Dieselskandal Anwalt Frankfurt
Wir helfen Ihnen im Diesel Skandal als erfahrene Anwälte in Frankfurt.
Abrechnung über Rechtsschutzversicherung möglich.
Machen Sie jetzt Ihr Recht geltend!
UPDATES 2021: AUDI-ABGASSKANDAL 3.0: AUDI A6, A7, Q5 UND SQ5 3,0 L TDI
Haben Sie in den Jahren 2012 bis 2019 einen AUDI A6, A7, Q5 oder SQ5 mit einem 3,0l-TDI-Motor und der Abgasnorm „Euro 5“ oder „Euro 6“ gekauft? Dann dürften Sie ab Ende 2018 von der AUDI AG ein Rückrufschreiben erhalten haben, in welchem Sie gebeten wurden, zeitnah ein „Software-Update am Motorsteuergerät“ auf Ihr Fahrzeug bei einem AUDI-Partner aufspielen zu lassen, weil das Kraftfahrtbundesamt „Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware (…) im Hinblick auf die Funktionsweise des Emissionsminderungssystems“ festgestellt habe. Zugleich müssten Sie dabei darauf hingewiesen worden sein, dass Ihr Fahrzeug bei Nichtvornahme des Updates die Betriebserlaubnis verlieren könnte.
VW-Abgasskandal 2.0: Zweite Chance für Dieselfahrer der Motorenmodelle EA 189
Sind Sie Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit dem Motor EA 189 und haben bislang weder eine eigene Klage gegen VW eingereicht, noch sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt?
Dann bekommen Sie jetzt in 2021 eine weitere Chance. Wie lange diese Chance auf Entschädigung oder Schadensersatz allerdings bestehen bleibt, ist ungewiss und von Fall zu Fall unterschiedlich.
Neue Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Landgerichts Kaiserslautern und des Landgerichts Osnabrück gehen nicht, wie ursprünglich gedacht, vom Jahresende 2019 als Verjährungszeitpunkt aus, sondern vom 31.12.2021.
Wir haben seit 2018 überdurchschnittlich viele Dieselfälle sehr erfolgreich bearbeitet und in fast allen Fällen obsiegende Urteile und sehr vorteilhafte Vergleich für unsere Mandanten erstreiten können.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Diesel mit dem Motortyp EA 189 oder ähnlichen problembehafteten Modellen verschiedener Hersteller fahren.
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Die Frankfurter Spezialisten im Dieselskandal – Audi und weitere Hersteller
Michael Borik
Experte im Diesel Skandal &
Diesel Fahrverbot in Frankfurt
Als Anwalt für Verkehrsrecht bietet Borik seinen Mandanten eine breite Expertise in dem sogenannten „Abgasskandal“ und hilft ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Auch bzgl. des neuen Diesel Fahrverbot in Frankfurt.
Pia A. Kappus
Fachanwältin Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwältin
Droht jetzt das Diesel Fahrverbot in Frankfurt?
UPDATE – Im Diesel-Skandal
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 05.09.2018 sind Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Frankfurt am Main bedrohlich nahe gerückt. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 ab Februar 2019 und niedriger und für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 ab September 2019 kommen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat zugleich darauf hingewiesen, dass solche Fahrverbote nahezu für das gesamte Stadtgebiet von Frankfurt gelten könnten.
Wenn auch Sie ein Dieselfahrzeug haben, wird sich für Sie jetzt erst recht die Frage stellen, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen und ob und wie es Ihnen noch gelingen kann, sich von Ihrem Auto mit einem möglichst geringen Wertverlust zu trennen.
VW Diesel Skandal Anwalt in Frankfurt
Wenn Sie ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, Skoda oder Seat haben und Ihr Fahrzeug vom VW-Abgasskandal betroffen ist, haben Sie noch gute Chancen, Ihr Auto zu besseren Bedingungen als bei einem Verkauf loszuwerden. Unsere Kanzlei führt dazu derzeit zahlreiche Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
Viele Fahrzeugbesitzer wurden in den vergangenen Jahren von Herstellern oder dem Kraftfahrtbundesamt darüber informiert, dass in ihre Fahrzeuge eine Motorsteuerungssoftware installiert wurde, durch welche Stickoxidwerte im Vergleich zwischen Prüfstandlauf und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden. In den vergangenen zwei Jahren haben viele Gerichte den Besitzern solcher Fahrzeuge Schadensersatz zugesprochen. Die Volkswagen AG wurde in diesen Prozessen dazu verurteilt, den Klägern den Kaufpreis zurückzuerstatten und die Fahrzeuge zurückzunehmen. Die Kläger mussten sich von dem Kaufpreis lediglich Wertersatz für die von ihnen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Jedoch auch nach einer solchen Anrechnung standen die Fahrzeugbesitzer besser da, als wenn sie ihre Fahrzeuge verkauft hätten. Selbst diejenigen, die auf ihre Autos in der Zwischenzeit das von der Volkswagen AG entwickelte Software-Update aufspielen lassen haben, können ihre Schadensersatzansprüche noch geltend machen. Wer sich von seinem Fahrzeug nicht trennen will, kann seine Klage auf Zahlung eines Schadensersatzes für Wertverluste richten, die das Fahrzeug in Folge des VW-Abgasskandals erlitten hat. Die Gerichte gehen dabei von einer Wertminderung von 10 bis 20 % des ursprünglichen Kaufpreises aus.
Sollten Sie von der Volkswagen AG die Information erhalten haben, dass Sie Ihre Ansprüche schon deshalb nicht stellen können, weil sie bereits verjährt seien, sollten Sie sich davon nicht irritieren lassen.
Die Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG sind in einigen Fällen noch nicht verjährt. Da allerdings nicht mehr allzu viel Zeit bleibt, empfehlen wir Ihnen, uns so schnell wie möglich zu kontaktieren. Als eine auf Verkehrsrecht und insbesondere den Abgasskandal spezialisierte Anwaltskanzlei beraten und unterstützen wir Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Rechtsschutzversicherte Mandanten gehen dabei kein Kostenrisiko ein, da sowohl die anwaltlichen als auch die gerichtlichen Gebühren von ihren Rechtsschutzversicherungen getragen werden.
Abgasskandal Anwalt in Frankfurt im Fall Mercedes
Wenn Sie ein Dieselauto der Marke Mercedes haben, könnte auch Ihr Fahrzeug von einem Abgasskandal betroffen sein. Gerade in den letzten Wochen ist publik geworden, dass auch in vielen Dieselfahrzeugen von Mercedes die Abgasreinigung manipuliert wurde. Es gibt bereits erste gerichtliche Urteile, die die Daimler AG verpflichtet haben, die von der Abgasmanipulation betroffenen Fahrzeuge zurückzunehmen und den klagenden Käufern den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten. In diesem Abgasskandal dürften sogar nicht nur Ansprüche gegen die Daimler AG, sondern auch gegen die Fahrzeugverkäufer noch nicht verjährt sein. Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn auch Ihr Mercedes-Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist. Wir helfen Ihnen weiter und machen Ihre Ansprüche geltend! Auch hier tragen unsere rechtsschutzversicherten Mandanten kein Kostenrisiko.
Diesel Skandal BMW, Abgasskandal Opel & Co.
Die Situation bezüglich der Dieselfahrzeuge von BMW und OPEL und anderen Marken ist hingegen noch nicht abschließend geklärt. Hier empfehlen wir den Fahrzeugbesitzer, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.