Fristlose Kündigung erhalten?
Ob fristlose Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung – hier ein paar erste Infos!
Lassen Sie keine Fristen verstreichen!
Bei einer fristlosen Kündigung durch ihren Arbeitgeber sollten Sie unverzüglich reagieren! Um Verfahrensfehler zu unterbinden, unterstützen wir sie umgehend. Die Terminvergabe erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Über unser Kontaktformular können Sie einen Terminwunsch für eine kostenlose Erstberatung anfordern und gerne auch unseren Rückruf-Service nutzen.
Check-Liste der ersten wichtigen Schritte nach der Kündigung:
betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann. Die Ursache des Kündigungsgrundes liegt damit im Bereich des Arbeitgebers.
Was es hierbei zu beachten gibt, erfahren sie hier.
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung kann nur dann zu Fall gebracht werden, wenn eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben wird. Auch wenn Sie mit ihrem Arbeitgeber über die eventuelle Rücknahme der Kündigung oder über die Zahlung einer Abfindung verhandeln, läuft die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.
Tipps für den arbeitsrechtlichen Ernstfall:
Sie haben die Kündigung erhalten – was nun?
Eine Kündigung, ob fristgemäß oder fristlos, muss unbedingt innerhalb von 3 Wochen ab Zugang mit einer Kündigungsschutzklage bei Gericht angegriffen werden.
Wir sind bei den Arbeitsgerichten für unsere Durchsetzungskraft bekannt.