BGH-Grundsatzurteil zum Dieselskandal
Erfreuliche Nachrichten für unsere Mandanten und alle vom VW-Dieselskandal Betroffene
Der BGH hat in einem Grundsatzurteil einem Käufer eines gebrauchten VW Sharan, welcher mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet war, das Recht zuerkannt, diesen an VW zurückzugeben gegen Erstattung des Kaufpreises. Er musste sich allerdings die von ihm gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abziehen lassen.
Dass der Käufer ein Softwareupdate hat durchführen lassen, war unschädlich.
Der BGH kam zu dem Schluss, dass VW den Käufer vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hatte. Damit bestätigt der BGH die schon seit langem von uns vertretene Rechtsauffassung, nach der wir unsere Mandanten beraten und eine Vielzahl positiver Urteile erstritten haben.
Wenn Sie Fragen zum Dieselskandal, auch zu anderen Herstellern wie Mercedes und AUDI und anderen unzulässigen Abschalteinrichtungen, z.B. dem Thermofenster haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.
Pia-Alexandra Kappus | Michael Borik | Robert von Ascheraden