OLG Frankfurt erklärt nun auch die Parkraumüberwachung im öffentlichen Bereich durch private Firmen für unzulässig

In dem aktuellen Beschluss des OLG Frankfurt vom 03.01.2020, Az. 2 Ss-OWi 963/18, stellt das OLG erstmals auch für den Bereich des ruhenden Verkehrs klar, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften eines privaten Dienstleisters rechtswidrig  ist.

 Leitsätze: 
  1. Die den kommunalen Polizeibehörden gesetzlich zugewiesene Verpflichtung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen sind hoheitliche Aufgaben. Mangels Ermächtigungsgrundlage dürfen sie nicht durch private Dienstleister durchgeführt werden.
  2. Die Überlassung privater Mitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben ist unzulässig.
  3. Die Bestellung privater Personen nach § 99 HSOG zu Hilfspolizeibeamten der Ortspolizeibehörden ist gesetzeswidrig.
  4. Der von einer Stadt bewusst durch „private Dienstleister in Uniform der Polizei“ erzeugte täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit, um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln, ist strafbar:
 Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Ein Autofahrer parkte im eingeschränkten Halteverbot. Ein von der Stadt Frankfurt durch eine private Firma überlassener Mitarbeiter, der als „Stadtpolizist“ bestellt wurde, stellte den Verstoß fest, woraufhin der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main als Oberpolizeibehörde ein Verwarnungsgeld von 15 € verhängte. Der Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, wurde aber erstinstanzlich verurteilt.

Er legte Rechtsbeschwerde zum OLG Frankfurt am Main ein. Dazu trug er vor, dass die zugrunde gelegten Beweise einem absoluten Beweisverwertungsverbot unterlägen: Es sei unzulässig, private Dienstleister mit der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr zu betrauen. Dieses sei eine rein hoheitliche Aufgabe (Art. 33 GG). Hier habe die Stadt Frankfurt für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs Leiharbeitskräfte eines privaten Dienstleisters auf Basis einer Stundenvergütung eingesetzt. 

Dieses Vorgehen ist nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main rechtswidrig.

Was bedeutet das für die Praxis und für Sie als Betroffener?

In noch laufenden Verfahren bei Parkverstößen im öffentlichen Raum sollten Sie momentan keine Zahlungen von Verwarn- oder Bußgeldern zahlen, sondern Einspruch gegen die Bescheide einlegen.

Es muss durch Nachfrage bei der Kommune oder Akteneinsicht geklärt werden, wer die Feststellungen getroffen hat, sofern sich dies nicht aus der Dienstbezeichnung des meist benannten Zeugen ergibt. Sind private Firmen involviert, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Für bereits bezahlte Verwarnungs- und Bußgelder gibt es keine Möglichkeit mehr, eine Rückzahlung durch ein Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken.

Im Rahmen rechtskräftiger Bescheide im ruhenden Verkehr ist der für eine Wiederaufnahme notwendige Betrag von 250,00 € Bußgeld bzw. die Verhängung eines Fahrverbotes praktisch nie gegeben.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Stadt Frankfurt (wie vor einiger Zeit die Stadt Köln in einem ähnlichen Fall der Rechtswidrigkeit) entschließt, eine freiwillige Rückzahlung vorzunehmen.

Pia Alexandra Kappus

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Was ändert sich 2020 im Verkehrsrecht..?

Zunächst wünschen wir allen unseren Mandanten einen guten Rutsch

in ein gutes, gesundes und erfolgreiches Neues Jahr.

Bis zum 6. Januar sind wir nur eingeschränkt, von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14.00- 16.00

telefonisch für Sie erreichbar.

Danach ist auch unser Anwaltsteam wieder komplett an Bord und wir im Laufe des Jahres voraussichtlich zu folgenden Themen

auf diesem Blog hier Stellung nehmen:

  • Erhöhung der Bußgelder in 2020
  • Aktuelle Entwicklungen zu Dieselfahrverboten, Musterfeststellungsklage
  • Ihren Ansprüchen als betroffene DSieselfahrer
  • Änderungen beim Autoführerschein
  • und alle aktuellen Themen, die sich im Laufe des Neuen Jahres ergeben werden.
Dieselfahrverbot in Frankfurt

Aktuelle Informationen zu Ihren Rechten im Abgasskandal

 Dieselgate  –  keine Ende in Sicht

  • Möglicherweise noch keine Verjährung

Zum 31.12.2018 bestand die Gefahr der Verjährung der Ansprüche geschädigter VW Dieselbesitzer – jetzt gibt ein neues Urteil des OLG Hamm Hoffnung für diejenigen Besitzer eines EA189-Motor, die ihr Auto in der Zeit zwischen dem 22. September 2015 und dem Ende 2016 gekauft haben. Selbst wenn Sie noch nicht geklagt und sich auch noch nicht der Musterfeststellungklage angeschlossen haben, sind Ihre Ansprüche möglicherweise noch nicht verjährt.

Am 10. September 2019 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm der Klage einer vom Abgasskandal betroffenen Käuferin stattgegeben, die ihr Fahrzeug mit einem EA189-Motor erst im November 2016, also über ein Jahr nach der Bekanntmachung des Abgasskandals, erworben und von der Volkswagen AG Schadensersatz wegen den Abgasmanipulationen verlangt hat. Das Gericht hat die Behauptung der Klägerin für glaubhaft befunden, dass sie vor dem Kauf des Fahrzeugs nicht wusste, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, obwohl die Volkswagen AG am 22.09.2015 eine Ad-hoc-Mitteilung darüber herausgegeben hatte, dass sie „die Aufklärung von Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Diesel-Motoren mit Hochdruck“ vorantreibe. Der Klage wurde stattgegeben. Die Klägerin, die sich den Kaufpreis durch ein Darlehen finanzierte, kann von der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises und der Finanzierungskosten sowie Freistellung von noch ausstehenden Darlehensraten verlangen und muss sich lediglich eine Nutzungsentschädigung für die von ihr gefahrenen Kilometer abziehen lassen.

 Achtung : Die Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG verjähren jedoch spätestens zum 31.12.2019.

Kontaktieren Sie uns gerne wenn sie dazu Fragen haben.

 

  • Thermofenster geht möglicherweise auf

Bei dem sogenannten Thermofenster handelt es sich um eine temperaturgesteuerte Abgasreinigung, die nur innerhalb eines nicht näher beschriebenen thermischen Fensters vollständig funktioniert. Mutmaßlich zum Schutz des Motors und anderer Bauteile wird die Abgasrückführung unter bestimmten Bedingungen teilweise oder ganz heruntergefahren. Dieses System wird von zahlreichen Autoherstellern genutzt, unter anderem von VW, aber auch von Mercedes und Audi.  Bezüglich des Modell Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit der Abgasnorm EU 5 für das Baujahr 2014 hat das Oberlandesgericht Stuttgart zwar am 30.7.2019 (Az.: 10 U 134/19) die Klage eines Mercedes-Diesel-Käufers abgewiesen, der die Daimler AG auf Schadensersatz wegen des „Thermofensters“ verklagt hatte. Ob sich diese Rechtsauffassung aber durchsetzt ist fraglich. Das gegenteilige Ergebnis lässt sich rechtlich ebenso begründen und es sind durchaus anderslautende Urteile dazu in Kürze zu erwarten. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Hinweisbeschluss vom 22.08.2019 (Az.: 17 U 257/18) ausgeführt, dass aus der konkreten objektiven Ausgestaltung eines Thermofensters sich gegebenenfalls Rückschlüsse auf Schadensersatzansprüche betroffener Käufer ergeben könnten.

Lassen Sie sich gerne zu diesem Komplex von uns beraten, wenn sie Dieselfahrzeug fahren in welchem eine solche Abgasreinigung verbaut ist.

  • Musterfeststellungklage – mündliche Verhandlung am 30. September 2019

  • Angemeldete Verbraucher können bis zum Ende des Tages der mündlichen Verhandlung (30.09.2019) entscheiden, ob sie weiterhin bei der Musterklage gegen Volkswagen dabei sein wollen oder nicht. Das Register wird anschließend geschlossen.
  • Wer über den 30. September hinaus im Klageregister angemeldet ist, für den gilt ein entsprechendes Urteil automatisch – unabhängig davon, ob das Urteil positiv oder negativ ausfällt. Kommt es zu einem Vergleich, wird jede angemeldete Person vom Gericht über dessen Inhalt informiert. Betroffene hätten dann die Möglichkeit, einen solchen Vergleich abzulehnen.
  • Die Regelungen zur Musterfeststellungsklage sehen vor, dass Betroffene bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung einen Anspruch darauf haben, sich im Klageregister anzumelden. Da es sich in diesem Fall um einen Sonntag handeln wird, sollte sich das Fristende nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln auf den Montag verschieben. Zur Sicherheit sollten sich Betroffene spätestens bis zu dem Sonntag vor der Verhandlung anmelden. Eine deutlich frühere Anmeldung ist möglich und sinnvoll, denn für eine etwaige Abmeldung bis zum 30.09.2019 wird das Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz benötigt, das in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung Betroffene erreicht.

Bei Fragen Rund um den Abgasskandal, sprechen Sie uns gerne an.

 

Pia Kappus 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwältin

 

 

 

 

 

Verkehrsunfallschaden – fiktive Abrechnung

– ohne Vorlage einer Reparaturkostenrechnung –

BGH, Urteil vom 25.09.2018 -VI ZR 65/18

Selbst wenn Sie an einem Verkehrsunfall nicht schuld sind, werden Sie leider feststellen müssen, dass Sie von der gegnerischen Versicherung meist nur einen Bruchteil Ihres tatsächlichen Schadens erhalten.

Häufig hängt das auch davon ab, wie Sie im Vorfeld der Geltendmachung bei der Versicherung agiert haben, z,B.

  1. ob Sie einen eigenen Gutachter beauftragt, oder den Gutachter der Versicherung akzeptiert haben
  2. und auch davon, ob Sie das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen und eine Rechnung vorlegen können
  3. oder ob Sie fiktiv, also ohne Rechnung, auf der Basis des Sachverständigengutachtens abrechnen wollen.

Für den letzteren Fall der sogenannten fiktiven Abrechnung hat der BGH in einem neuen Urteil  vom 25.09.2018-VI ZR 65/18 die Ansprüche des Geschädigten weiter eingeschränkt, jedenfalls für Fahrzeuge, die älter sind als 3 Jahre und kein lückenloses Scheckheft über Inspektionen und Reparaturen in einer Markenwerkstatt vorgelegt werden kann.

In dem Urteil stellt der BGH fest,:

Danach darf der Geschädigte, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Ersatzteilkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Unter den oben dargestellten übrigen Voraussetzungen einer zulässigen zumutbaren Verweisung gem. § 254 Abs. 2 BGB ist jedoch auf der Grundlage der günstigeren Reparaturmöglichkeit abzurechnen, die sich auch daraus ergeben kann, dass die Referenzwerkstatt günstigere Ersatzteilpreise, beispielsweise ohne solche UPE-Aufschläge, anbietet.“

Konkret bedeutet das, dass die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten in vielen Fällen, die von seinem Gutachter festgestellten Reparaturkosten kürzen darf, wenn keine Reparaturkostenrechnung vorgelegt wird. Zu den kürzungsfähigen Positionen gehören seit der neuen BGH Entscheidung jetzt auch die sogenannten UPE- Aufschläge. Ob die Versicherung auch in Ihrem Fall Kürzungen vornehmen darf sollten Sie unbedingt durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Achtung:  Warten Sie nicht bis die Versicherung die Kürzungen vornimmt, melden Sie sich unmittelbar bei einem Verkehrsrechtler – gerne auch bei und. Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten übernehmen. In diesen Fällen benötigen Sie keine Rechtsschutzversicherung.

Pia Kappus

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Dieselfahrverbot in Frankfurt

Abgas-Skandal: Klageregister ist ab sofort geöffnet!

Klageregister für Musterfeststellungsklage gegen VW eröffnet.

Seit 26.11.2018 können sich Verbraucher der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anschließen. Das Bundesjustizministerium hat das Klageregister eröffnet. Wer davon profitiert, wie die Anmeldung für das Klageregister funktioniert und wie es weiter geht, können Sie hier in einem detaillierten Beitag zur Musterverstellungsklage nachlesen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit dem ADAC Anfang November eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG erhoben. Jetzt hat das Bundesministerium für Justiz die Klage veröffentlicht und das Klageregister eröffnet (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Bekanntmachungen/Klagen_node.html). Dort können sich alle Verbraucher eintragen, die vom Diesel-Skandal betroffen sind und sich der Klage anschließen wollen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Eigentümer eines anderen Fahrzeugs sind, das ebenfalls von Manipulationen betroffen sein könnten aber nicht unter die Musterfeststellungsklage fällt, kontaktieren Sie uns gerne unter kappus@kappus-fachanwaelte.de oder unter 069/ 2998920

Dieselfahrverbot in Frankfurt

Informationen zur Musterfeststellungsklage des ADAC im Dieselskandal

 

Klageregister für Musterfeststellungsklage gegen Hersteller seit 26.11.2018 eröffnet.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Eigentümer eines anderen Fahrzeugs sind, das ebenfalls von Manipulationen betroffen sein könnten aber nicht unter die Musterfeststellungsklage fällt, kontaktieren Sie uns gerne unter kappus@kappus-fachanwaelte.de oder unter 069/ 2998920

Wer kann sich der Dieselskandal Musterfeststellungsklage anschließen?

Achtung: Registrieren lassen können sich nur Eigentümer, die Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2; 1,6; 2,0 Liter) gekauft haben. In diesen Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer anderen Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.

Auch wer sein Auto bereits verkauft hat kann sich trotzdem der Musterfeststellungklage anschließen. Die Klage steht all denjenigen offen, die zwischen dem 1. November 2008 und heute einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug wieder verkauft wurde.

Wer kann sich der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal nicht anschließen?

Nicht anschließen können sich Beschenkte und Leasingnehmer sowie Betroffene, deren Fahrzeug nicht die oben genannten Kriterien erfüllt.

Wenn Sir bereits in einen Vergleich mit VW eingewilligt haben, ist eine Anmeldung nicht möglich. Mit dem Vergleich haben Sie sich in aller Regel dazu verpflichtet, mit ihrem Fall nicht mehr vor Gericht zu gehen.

Wie muss man sich zur Diesel Klage anmelden?

Die Anmeldung erfolgt kostenlos, indem man sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz richtet einträgt. Für die Anmeldung der Eintragung von Ansprüchen wird ein Formular bereitgestellt werden, welches markierte Pflichtfelder enthält. Das Formular mit Ausfüllanleitung sowohl elektronisch als auch in Papierform zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Eintragung ins Klageregister finden Sie ab 01.11.2018 unter www.bundesjustizamt.de und http://bit.ly/musterfeststellung. Anwaltliche Unterstützung ist dabei nicht erforderlich.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Ja, eine Abmeldung ist bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung möglich. Hierauf werden vzbv und ADAC zeitnah hinweisen, sobald der Termin bekannt ist.

Bekomme ich nach einem Urteil im Diesel Skandal eine Entschädigungszahlung?

Nicht automatisch. Nach einem für sie positiven Feststellungsurteil müssten Sie eine eigene Klage anstrengen, in der sie die konkrete Höhe des Schadensersatzes einfordern. Dabei ist das dann zuständige Gericht aber an die grundsätzlichen Feststellungen des OLG Braunschweig oder gegebenenfalls des Bundesgerichtshofs gebunden. Es ist damit zu rechnen, dass im Fall einer positiven Entscheidung der Musterfeststellungsklage die betroffenen Hersteller dann von sich aus auf die registrierten Betroffenen zugehen und finanzielle Angebote unterbreiten und deine individuelle Klage vielleicht nicht nötig wird. In jedem Fall entfaltet die Musterfeststellungsklage aber nur gegenüber denjenigen Wirkung, die sich haben registrieren lassen.

Grundsätzlich gilt: Ohne Registrierung bei der Musterfeststellungsklage oder ohne eigene individuelle Klage verjähren Ihre Ansprüche am 31.12.2018.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Eigentümer eines anderen Fahrzeugs sind, das ebenfalls von Manipulationen betroffen sein könnten aber nicht unter die Musterfeststellungsklage fällt, kontaktieren Sie uns gerne unter kappus@kappus-fachanwaelte.de oder unter 069/ 2998920

 

Pia-Alexandra Kappus

– Fachanwältin für Verkehrsrecht –

ADAC Diesel Sprechstunde Frankfurt

ADAC Diesel-Sprechstunde

Was Dieselfahrer in Frankfurt jetzt wissen sollten!

  • Musterfeststellungsklage – wie funktioniert das?
  • Diesel Fahrverbote in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet – bin ich betroffen?
  • „Hardwarenachrüstung – Was ist hier möglich?“
  • Diesel Fahrzeug verkaufen – was kaufen?

Kostenlose Veranstaltung für alle Betroffenen und Beteiligten, ADAC Mitglieder und Nicht-Mitglieder

 

Anfahrt zur Diesel-Sprechstunde des ADAC

Bildschirmfoto 2018-11-16 um 13.28.12

kastanien-dellen-im-autodach-wer-haftet-radio-hr1

Autofahren im Herbst

Wer haftet, wenn Sie ihr Auto unter einem Kastanienbaum parken und das Autodach bei Ihrer Rückkehr voller Dellen ist?

Grundstückseigentümer und Gemeinden können grundsätzlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden. „Bäume tragen im Herbst Früchte.“ Gewisse Gefahren, die nicht auf menschlichen Verhalten beruhen, sondern auf Gegebenheiten der Natur, müssen hingenommen werden. Schließlich können Autofahrer erkennen, ob eine Kastanie oder ein Walnussbaum voller Früchte hängt. Wer trotzdem darunter parkt, trägt das Risiko. Es müssen auch keine Warnschilder aufgestellt werden.

Versicherungen haften ebenfalls nicht.Die Rechtsprechung spricht hier von allgemeinem Lebensrisiko und das ist nicht versicherbar. Selbst die Vollkaskoversicherung zahlt nur wenn es sich um ein unvorhersehbares, plötzliches Ereignis handelt.Wenn jemand sein Auto im Herbst unter einen Kastanienbaum oder auch eine Eiche parkt, muss er damit rechnen, dass die Früchte auch herunterfallen, das ist in der Regel nicht unvorhersehbar.

Anders kann es aussehen wenn plötzlicher Wind oder gar Sturm einen Kastanienregen auslösen.

Ändert es etwas wenn die Kastanien oder Äste durch einen Sturm heruntergeprasselt sind ?

Bei Astbruch kann dann doch der Eigentümer des Baums mit ins Spiel kommen. Wenn der Baum krank und deshalb morsch war und der Eigentümer seinen regelmässigen Baumkontrollpflichten nicht mindestens zweimal im Jahr nachgekommen ist liegt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, die zu Schadensersatz führen kann.

Bei Kastanien kommt es auf die Windstärke an.Erst ab Windstärke 8 zahlt die Teilkaskoversicherung. Das gilt auch für den Astbruch bei einem gesunden Baum. Die Vollkaskoversicherung zahlt teilweise auch bei niedrigen Windstärken.

An dieser Stelle ein Tipp: Sichern sie als Geschädigter die Beweise. Sie müssen nachweisen, dass der Baum krank war oder mindestens 8 herrschte Fotografieren Sie die Äste den Baum und ihr wie Auto stand. Holen Sie eine Windstärkenauskunft beim Deutschen Wetterdienst in Offenbach ein.

 Wer haftet, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer auf Laub verunglücken?

Für die Räumung der öffentlichen Gehwege sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Häufig übertragen sie diese Pflicht auf die Grundstückseigentümer. Diese bleiben selbst dann für die regelmäßige die Kontrolle der Reinigung verantwortlich wenn sie diese den Mietern oder einem Hausmeister übertragen. Allerdings müssen die Wege nicht vollkommen frei von Laub sein, das wäre auch kaum machbar. Deswegen geht die Rechtsprechung fast immer von einem Mitverschulden des Verletzten aus. Ist für den Fußgänger die Rutschgefahr erkennbar muss er entweder einen anderen sicheren Weg wählen oder besonders vorsichtig sein.

– wie oft muss der Eigentümer das Laub wegräumen?

Die Zeiten fürs Laubkehren orientieren sich am Winterdienst, also in der Regel werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr und am Wochenende ab 9 Uhr.

Eine genaue Regel, wie oft Laub zu fegen ist, gibt es nicht. Auch die Gerichte erkennen an, dass das Ganze auch noch wirtschaftlich bleiben muss. Selbst ein sorgfältiger Grundstückseigentümer kann nicht ständig Laub auf Wegen und Treppen beseitigen

Allgemein gilt: Je mehr Blätter fallen, desto häufiger müssen Straßen und Wege gefegt werden.

– wenn ein Radfahrers stürzt- wer haftet?

Im öffentlichen Verkehrsraum, also auf Radwegen und in Fußgängerzonen die Gemeinden.Aber auch der Radfahrer hat in ein hohes Mitverschulden, das seine Schadensersatzansprüche mindert. So hat das Oberlandesgericht Bremen gerade erst entschieden, dass ein Radfahrer, der ohne nähere Prüfung eine laubbedeckte Fläche befährt mit Hindernissen darunter rechnen muss und im Schadensfall die Gemeinde nicht haftet.

Auch hier ein Tipp sichern sie sofort alle Beweise und entfernen sie sich nicht von der Unfallstelle bis Polizei oder Rettungsdienst eintrifft, suchen sie Zeugen und markieren sie exakt die Sturzstelle.

Pia-Alexandra Kappus
– Fachanwältin für Verkehrsrecht –

Die Früchte unserer Arbeit

Manchmal trägt unsere Arbeit auch unerwartet Früchte für unbeteiligte Dritte, wie hier für die christliche Mission,

die eine Spende eines dankbaren Mandanten bekommt weil ein drohendes Fahrverbot verhindert werden konnte.

 

 

Vorsicht bei der Mitnahme von Kraftstoff in Ersatzkanistern

Wer in den Sommerferien oft mit dem Auto verreist, hat sich vielleicht schon einmal Gedanken darüber gemacht, neben dem üblichen Reisegepäck einen Ersatzkanister mit Benzin mitzunehmen. Da so manche Route durch abgelegene Gebiete führt und die Benzinpreise in den verschiedenen Ländern ziemlich stark schwanken, scheint es sich hierbei um die perfekte Idee zu handeln, seinen Geldbeutel zu schonen und ein Liegenbleiben aufgrund von Spritmangel zu vermeiden. Doch ist die Mitnahme von Kraftstoffersatzkanistern in Deutschland und anderen Ländern überhaupt erlaubt? Diese scheinbar einfache Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da für die Mitnahme von Ersatzkraftstoff für jedes Land andere Regeln gelten.

Das „Autoland Deutschland“ ist hierbei ziemlich großzügig. In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reservebehälter nicht überschritten werden. Der einzelne Kanister muss allerdings der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein. Zudem muss das Benzin von deutschen Zapfsäulen stammen: auch wenn innerhalb der EU für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr bestehen, muss bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern Benzin nach Deutschland eine Mineralölsteuer entrichtet werden. Trotz der zugelassenen Höchstmenge von 60 Litern empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen allerdings auch in Deutschland, nicht mehr als 10 Liter Benzin im eigenen Auto mitzunehmen. Um eine Gefährdung der Insassen zu vermeiden, sollte der Kanister außerdem im Kofferraum verstaut werden.

Sofern das Reiseziel nicht innerhalb Deutschlands liegt, sondern in Belgien, Dänemark, Italien, den Niederlanden, Österreich oder Ungarn, haben Autofahrer bei einer Einreise in diese Länder die geltende Höchstmenge von 10 Litern für Reservekraftstoff zu beachten. In Italien muss zudem bedacht werden, dass der Transport von Treibstoff durch Tunnels oder auf Fähren verboten ist. Nach Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und Kroatien sollte man überhaupt kein Benzin mitnehmen. In diesen Ländern ist die Mitnahme von Reservekraftstoff verboten und der Verstoß kann zu einer Bestrafung führen. Ein Mitnahmeverbot für Ersatzbenzin besteht aus Sicherheitsgründen auch auf Schiffen nach Großbritannien, Irland, Island oder Zypern und Fähren nach Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden.

Wen es in Länder außerhalb der EU verschlägt, der sollte auch die zollrechtlichen Vorschriften beachten. Die Türkei und die Schweiz erlauben die zollfreie Einfuhr eines Kanisters mit 25 Litern Reservekraftstoff. Demgegenüber ist bei einer Einreise nach Norwegen lediglich die Mitnahme von maximal 10 Litern Ersatzkraftstoff erlaubt.

Fazit:

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Regelungen empfehlen wir Ihnen, sich vor Reiseantritt noch einmal genau mit den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes – etwa auf der Internetseite des ADAC – vertraut zu machen. Beachten Sie hierbei auch, dass Sie gegebenenfalls mehrere europäische und nichteuropäische Länder durchqueren müssen. Zudem sollten Sie sich vor Reisebeginn unbedingt die aktuellen Straßenkarten auf Ihr Navigationsgerät laden. Sofern sich in Ihrem PKW ein Ersatzkanister Benzin befindet, sollten Sie zudem auf eine sichere Lagerung achten. Ihre körperliche Unversehrtheit ist auch im Urlaub das Wichtigste, was Sie dabei haben.

Teresa Baudis

Rechtsanwältin