Vorsicht bei der Mitnahme von Kraftstoff in Ersatzkanistern
Wer in den Sommerferien oft mit dem Auto verreist, hat sich vielleicht schon einmal Gedanken darüber gemacht, neben dem üblichen Reisegepäck einen Ersatzkanister mit Benzin mitzunehmen. Da so manche Route durch abgelegene Gebiete führt und die Benzinpreise in den verschiedenen Ländern ziemlich stark schwanken, scheint es sich hierbei um die perfekte Idee zu handeln, seinen Geldbeutel zu schonen und ein Liegenbleiben aufgrund von Spritmangel zu vermeiden. Doch ist die Mitnahme von Kraftstoffersatzkanistern in Deutschland und anderen Ländern überhaupt erlaubt? Diese scheinbar einfache Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da für die Mitnahme von Ersatzkraftstoff für jedes Land andere Regeln gelten.
Das „Autoland Deutschland“ ist hierbei ziemlich großzügig. In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reservebehälter nicht überschritten werden. Der einzelne Kanister muss allerdings der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein. Zudem muss das Benzin von deutschen Zapfsäulen stammen: auch wenn innerhalb der EU für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr bestehen, muss bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern Benzin nach Deutschland eine Mineralölsteuer entrichtet werden. Trotz der zugelassenen Höchstmenge von 60 Litern empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen allerdings auch in Deutschland, nicht mehr als 10 Liter Benzin im eigenen Auto mitzunehmen. Um eine Gefährdung der Insassen zu vermeiden, sollte der Kanister außerdem im Kofferraum verstaut werden.
Sofern das Reiseziel nicht innerhalb Deutschlands liegt, sondern in Belgien, Dänemark, Italien, den Niederlanden, Österreich oder Ungarn, haben Autofahrer bei einer Einreise in diese Länder die geltende Höchstmenge von 10 Litern für Reservekraftstoff zu beachten. In Italien muss zudem bedacht werden, dass der Transport von Treibstoff durch Tunnels oder auf Fähren verboten ist. Nach Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und Kroatien sollte man überhaupt kein Benzin mitnehmen. In diesen Ländern ist die Mitnahme von Reservekraftstoff verboten und der Verstoß kann zu einer Bestrafung führen. Ein Mitnahmeverbot für Ersatzbenzin besteht aus Sicherheitsgründen auch auf Schiffen nach Großbritannien, Irland, Island oder Zypern und Fähren nach Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden.
Wen es in Länder außerhalb der EU verschlägt, der sollte auch die zollrechtlichen Vorschriften beachten. Die Türkei und die Schweiz erlauben die zollfreie Einfuhr eines Kanisters mit 25 Litern Reservekraftstoff. Demgegenüber ist bei einer Einreise nach Norwegen lediglich die Mitnahme von maximal 10 Litern Ersatzkraftstoff erlaubt.
Fazit:
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Regelungen empfehlen wir Ihnen, sich vor Reiseantritt noch einmal genau mit den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes – etwa auf der Internetseite des ADAC – vertraut zu machen. Beachten Sie hierbei auch, dass Sie gegebenenfalls mehrere europäische und nichteuropäische Länder durchqueren müssen. Zudem sollten Sie sich vor Reisebeginn unbedingt die aktuellen Straßenkarten auf Ihr Navigationsgerät laden. Sofern sich in Ihrem PKW ein Ersatzkanister Benzin befindet, sollten Sie zudem auf eine sichere Lagerung achten. Ihre körperliche Unversehrtheit ist auch im Urlaub das Wichtigste, was Sie dabei haben.
Teresa Baudis
Rechtsanwältin