Radfahrer muss Abbiegeabsicht ankündigen, wenn er neben einem anderen Radler fährt
Gemeinsamer Fahrradausflug mit schweren Folgen
OLG Frankfurt am Main vom 16.6.2023, Az. 10 U 255/21
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, bei dem sich zwei Radfahrer zu einer Radtour verabredet hatten. Der Mann und die Frau fuhren auf dem Radweg nebeneinander. Plötzlich bog der rechts fahrende Radler nach links ab. Dadurch kam es zu einer Kollision mit der links neben ihm fahrenden Radfahrerin. Diese stürzte und verletzte sich schwer.
Die Geschädigte forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Privathaftpflichtversicherung des nach links abbiegenden Radlers berief sich darauf, dass der Mann vor dem Abbiegen durch Zuruf den Richtungswechsel angekündigt habe. Daher sei die Frau selbst schuld.
Das OLG Frankfurt am Main gab der Geschädigten recht.
Wenn einer von zwei nebeneinander fahrenden Radfahrern abbiege, muss er sich so verhalten, dass eine Kollision ausgeschlossen ist.
Das sei hier nicht geschehen. Abgesehen davon, dass der Mann nicht beweisen konnte, dass er die Abbiegeabsicht bereits verbal geäußert hatte, hätte er in dieser Fahrsituation anders handeln müssen. Da er rechts von der Frau fuhr, musste er deren Weg kreuzen, daher hatte er eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, eine Kollision zu verhindern. Er hätte also eindeutig und mit deutlichen Handzeichen seine Abbiegeabsicht erkennbar machen müssen. Ein Mitverschulden sei nicht erkennbar.
Lassen Sie sich von einer Versicherung nicht zu schnell die Schuld zuschieben. Kontaktieren Sie bei Unfällen Fachanwälte wie uns, die Ihnen eine realistische Einschätzung der Schuldfrage und der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche geben.